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Nachweispflicht für kostenfreie Testungen

 

Liebe Eltern, 

 

mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung gilt für kostenfreie Testungen eine Nachweispflicht. Bitte führen Sie daher entsprechende Nachweise bei Inanspruchnahme von Testungen in lokalen Testzentren oder anderen Teststellen mit. 

Hierbei kann zum Nachweis des Alters bei Kindern und Jugendlichen ein Ausweis (Kinderpass/ Personalausweis), eine Kopie eines Ausweisdokuments oder ein anderer Lichtbildausweis mit Namen und Geburtsdatum vorgelegt werden (z.B. Schülerausweis, Gesundheitskarte o.ä.).

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 13. Oktober 2021

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