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Verlängerung der Maskenpflicht

Aufgrund der angespannten pandemischen Lage wird die Maskenpflicht bis auf Weiteres verlängert.

Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, sowie alle in der Schule tätigen Personen während des Unterrichts, sonstiger Schulveranstaltungen und während der Mittagsbetreuung eine Mund- und Nasenbedeckung tragen müssen. 

 

C Denzinger, Rin

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Veröffentlichung

Mi, 10. November 2021

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