Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Plädoyer für die Maskenpflicht

 

Sehr geehrte Eltern,

 

anbei erhalten Sie in Auszügen die Begründung zur Maskenpflicht im Landkreis, sowie Überlegungen zum weiteren Vorgehen seitens des Landrats Herrn Göbel.

 

„Dass wir gerade bei unseren Kleinsten geringe Infektionszahlen aktenkundig haben, hängt vor allem daran, dass sich Infektionen bei Kindern kaum oder mit nur sehr geringen, als harmlos einzustufenden Symptomen zeigen, mithin sehr selten ein Arzt aufgesucht oder ein Test auf COVID-19 gemacht wird. Die Infektiosität der so erkrankten Kinder ist aber im Vergleich zu jener infizierter Erwachsener nicht unterschiedlich. 

 

 

Die Infektionszahlen für den Landkreis München sind von Tag zu Tag sprunghaft steigend, zum Wochenende verzeichnen wir nun bereits eine 7-Tage-Inzidenz von 95,3Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, Tendenz schnell und stark steigend. Bei einem solchen Wert ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit ohne massive Einschränkungen der Übertragbarkeit exponentiell zunehmend. Das dann sicher zu erwartende Überspringen des Virus auch auf noch so gut geschützte vulnerable Menschen, v.a. auch in höherem Alter, und der starke Anstieg dann auch wieder schwerer Krankheitsverläufe bei leider endlicher Kapazität unserer stationären Krankenversorgung ist das Szenario, das es unbedingt zu verhindern gilt.


Daher sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern zwingend und automatisch eine Reihe von Maßnahmen vor, darunter auch die Maskenpflicht an Schulen, in allen Klassenstufen und auch während des Unterrichts (§ 25 Satz 2 Nr. 1 der 7. BayIfSMV, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.10.2020 – BayMBl. Nr. 601 -, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-601/ ).

Auch der Rahmenhygieneplan an Schulen lässt diesbezüglich keinen Interpretationsspielraum offen (Stufenkonzept, wir sind eindeutig in Stufe 3, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2230_1_1_0_K_11479_BayVV2230-1-1-0-K-11479-Anhang-001.PDF&AspxAutoDetectCookieSupport=1).

Diese Regelungen sind fachlich begründet und beruhen auf unmissverständlichen Ratschlägen. Tatsächlich wird fachlich auch eindeutig empfohlen, gerade in Schulen konsequent das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuordnen. Ich schicke Ihnen nur beispielsweise dazu die Empfehlung der Ad-hoc Kommission der Deutschen Gesellschaft für Virologie (https://www.g-f-v.org/sites/default/files/Stellungnahme%20GfV_Bildungseinrichtungen_20200806_final_sent.pdf).“

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat sich inzwischen in die Diskussion eingebracht, ich zitiere eine Meldung des Münchner Merkur vom 23.10.2020:

 Dr. Dominik Ewald, Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, würde sich wünschen, dass die Maskenpflicht an Grundschulen aufrechterhalten wird. „Es ist schwer verständlich, wenn Bürgermeister verkünden, dass auch in Hotspots Grundschüler keine Maske tragen müssen“, sagt er. Das Tragen der Maske in Schulen sei sinnvoll, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“

 

  „Wie Sie den gesetzlichen Grundlagen entnehmen können, wäre es eigentlich erforderlich, den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Schülern sowie zur Lehrkraft und gleichzeitig die Maskenpflicht im Unterricht kumulativ zueinander sicherzustellen. In den meisten Schulen im Landkreis ist dies nicht möglich, weshalb wir eigentlich bereits jetzt gezwungen wären, den so genannten Distanzunterricht, also Schule von Zuhause aus, zumindest für je die Hälfte der Klasse, anzuordnen - zusätzlich zur Verpflichtung, während des Präsenzunterrichts Maske zu tragen.“

 

Ein solches Szenario wollen wir jedoch ganz bewusst verhindern. Ich bin sehr sicher, dass unseren Kindern (und Lehrern) noch viel mehr zugemutet würde, wenn wir erneut in Homeschooling gehen, auch den Eltern, den Familien, der ganzen Gesellschaft. Auch die gesundheitlichen Schäden der Kinder schätze ich im Falle des Homeschoolings als greifbar höher ein als wegen der Maskenpflicht im Unterricht.“

 

Als Mutter verstehe ich etwaige Vorbehalte und die Sorgen um die Kinder, als Schulleitung aber unterstütze ich die Aussagen von Herrn Göbel.

 

C Denzinger, Rektorin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 26. Oktober 2020

Weitere Meldungen

Bundesweiter Warntag Donnerstag (14.09.2023, ab 11 Uhr)

Bundesweiter Warntag 2023: Die Notfallübung wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...

Unterrichtszeiten 1. Schulwoche

In der ersten Schulwoche findet der Unterricht für alle Regelklassen der Jahrgangsstufe 1 und 2 ...