Sitznachbarn als Kontaktpersonen
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie den Presseveröffentlichungen entnehmen können, sind im Landkreis München aktuell rasant steigenden Fallzahlen zu verzeichnen. Um die Infektionsketten im schulischen Umfeld weiterhin bestmöglich zu durchbrechen, müssen wir die unmittelbaren Sitznachbarn eines PCR-bestätigten SARS-COV-2-Falles (Indexperson) unverzüglich zur Absonderung auffordern.
Als unmittelbare Sitznachbarn gelten die im Abstand von weniger als 1,5m rechts, links, vor und hinter der Indexperson sitzenden Schüler.
Nur, wenn die Indexperson und der unmittelbare Sitznachbar ohne Unterbrechung eine regelgerecht sitzende FFP2-Maske getragen haben, kann dieser Sitznachbar im Präsenzunterricht verbleiben.
Sitznachbarn, die vollständig geimpft oder genesen sind, keine Symptome zeigen und ihren Impfstatus/Genesenen-Status gegenüber den Schulleitungen nachweisen, müssen sich ebenfalls nicht absondern.
C Denzinger, Rin
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